Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Curry1 Imbissbetrieb Angelika Papke
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Curry1 Imbissbetrieb und Auftraggeber, sowie zwischen Curry1 Imbissbetrieb und den Zulieferern, Dienstleistern und Lieferanten abgeschlossenen Verträgen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

I) Allgemeine Bedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit Curry1 Imbissbetrieb Angelika Papke abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden. Die AGB ´s gelten auch für alle Zulieferer und Dienstleister von Curry1 Imbissbetrieb.
Es gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Curry1 Imbissbetrieb, auch wenn der Auftraggeber oder Lieferant diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen- oder Bereichen hinterlassen hat.
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Imbissbetrieb auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

II) Auftragserteilung
Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt. Die schriftliche Auftragserteilung kann auch per Email erfolgen.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Curry1 Imbissbetriebes eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

III) Zahlungsbedingungen
Mindestrechnungsbetrag ist die vereinbarte Garantiesumme* inklusiv Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag wird am Veranstaltungstag fällig. Spätestens jedoch mit dem in der Rechnung angegebenen Tag.
Zahlungen sind via Überweisung, oder in bar möglich.
Jede Rechnung ist ohne Abzug zu bezahlen.
* Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz kann eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig werden. Diese Klausel wird gesondert vereinbart.

IV) Stornofristen für Veranstaltungen
Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich.
Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:
- 50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab einer Woche/7 Tage vor der Veranstaltung.
- 75% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 3. bis 1. Tag vor der Veranstaltung.
- Am Tag der geplanten Veranstaltung werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig, sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – wie vereinbart – in Rechnung gestellt.

V) Gesonderte Stornofristen bei internen Veranstaltungen, an Weihnachten und Silvester
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich.
Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:
- 50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung.
- Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – wie vereinbart – in Rechnung stellen.

VI) Sonstiges
Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist Curry1 berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten, Geräte, Elektronische Geräte, Mobiliar, etc.) übernehmen wir keine Haftung.
Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Materialien, und stellt Curry1 Imbissbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Curry1 Imbissbetriebes nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Veranstalter/Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Die nötigen Voraussetzungen wie Mindestplatzbedarf, sowie Strom- und Wasseranschluss sind vom Veranstalter zu stellen.
Grundsätzlich zahlt Curry1 Imbissbetrieb keine Miete, Pacht o. Ä. für den benötigten Platz einer Veranstaltung.

VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung von Curry1 Imbissbetrieb. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit von Curry1 Imbissbetrieb gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein offensichtlicher Mangel muss sofort und unverzüglich gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

VIII) Haftung
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Curry1 Imbissbetriebes oder einer dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

IX) Sonstige Regelungen
Alle Verträge und Vereinbarungen mit Curry1 Imbissbetrieb bedürfen ausdrücklich und ohne Ausnahme der Schriftform und mit rechtsgültiger Unterschrift. Telefonische Absprachen haben keine rechtlich verbindliche Eigenschaft.
Lieferungen gelten grundsätzlich nur dann als erfüllt, wenn die Lieferdokumente mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift auch durch einen Erfüllungsgehilfen bestätigt sind.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand von Curry1 Imbissbetrieb Angelika Papke in Münster/Westfalen
Gerichtsstand ist der Sitz von Curry1 Imbissbetrieb.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Stand: Januar 2016